Mietbedingungen Vacasol
Die generellen Mietbestimmungen gelten für sämtliche von Vacasol International A/S (im Folgenden Vacasol) vermittelten Ferienunterkünfte. Vacasol agiert als Vermittler zwischen dem Mieter und dem vertraglich gebundenen Vermieter der Unterkunft oder dem Vermietungsbüros des Eigentümers.
Absprachen zwischen Mieter und Vacasol, die über die vorliegenden Mietbestimmungen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Form, um Gültigkeit zu erlangen und setzen die vorliegenden Mietbestimmungen nicht außer Kraft.
§ 1 Mietvertrag
Das Mietverhältnis kann in schriftlicher, mündlicher, telefonischer und elektronischer (E-mail) Form eingegangen werden, und unterliegt den zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen.
Nach Buchung sendet Vacasol zur Bestätigung der Mietvereinbarung eine Buchungsbestätigung. Der Mieter ist verpflichtet, diese Bestätigung auf ihre Richtigkeit zu prüfen, und Vacasol über eventuelle Unstimmigkeiten umgehend zu informieren.
Sämtliche Mietunterlagen (Buchungsbestätigung, Mietausweis und andere Informationen werden dem Mieter ausschließlich via E-mail zugestellt. Der Mieter kann diese Dokumente, sowie weitere Informationen über die Seite MyVacasol abrufen. Zu dieser Seite erhält der Mieter die Zugangsdaten elektronisch per E-mail. Bitte beachten Sie, dass Vacasol keine Unterlagen per Post versendet.
§ 2 Preis der Ferienunterkunft
Der Preis der Ferienunterkunft beinhaltet die Leistungen, die im Mietpreis inbegriffen und auf der Internetseite aufgeführt sind. Darüber hinaus enthalten alle unsere Mietpreise eine Reiserücktrittsversicherung (lesen Sie mehr unter § 14). In einigen Unterkünften können Sie zusätzliche Leistungen oder Dienste wählen, die dem Mietpreis hinzugefügt werden. Wenn es Rabatte oder Sonderpreise für den Mietvertrag gibt, können zwei oder mehr Rabatte nicht kombiniert werden, es sei denn, dies ist in einer besonderen Vereinbarung erwähnt. Der Mieter ist verantwortlich über evtl. Rabatte oder Sonderangebote während des Buchungsablaufes zu informieren. Geschieht dies nicht während der Buchung, hat der Mieter keinen Anspruch auf diese.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird die 1. Rate in Höhe von 25% des Mietbetrages, sowie eine eventuelle Reiserücktrittsversicherung und Administrationsgebühr sofort fällig. Der restliche Betrag muss Vacasol spätestens 60 Tage vor Reiseantritt in Händen sein.
Wenn Sie weniger als 60 Tage vor Reiseantritt Ihre Ferienunterkunft bei uns bestellen, dann erbitten wir die sofortige Bezahlung des Gesamtbetrages.
Wenn Sie gar weniger als 30 Tage vor Reiseantritt Ihre Ferienunterkunft bei uns bestellen, dann müssen wir die Bezahlung des gesamten Betrages mittels Kreditkarte direkt im elektronischen Buchungsablauf erbitten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei der Zahlung mit Kreditkarte (VISA, MASTER CARD) eine Gebühr von 1,15% des Rechnungsbetrages anfällt. Eine Banküberweisung ist kostenfrei. Bei Überweisung von weniger als 60 Tagen vor Reisebeginn erbitten wir die Zusendung eines Zahlungsbeleges per Email an info@vacasol.dk oder per Telefax an 0045 3955 1205.
Mit der Zahlung der 1. Rate bestätigt der Mieter das Mietverhältnis. Die 1. Rate ist sofort bei Buchung zahlbar. Bei fehlender Zahlung kann Vacasol nicht mehr für die Einhaltung des Mietverhältnisses garantieren. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist für die 2. Rate spätestens 60 Tage vor Reiseantritt behält sich Vacasol sich das Recht vor, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren. Lesen Sie mehr unter § 8.
Bei einigen Ferienunterkünften fallen Nebenkosten für Strom, Wasser, Telefon u.Ä. an. Nähere Angaben dazu gibt es in der Beschreibung des einzelnen Objektes, sowie auf der Seite MyVacasol, zu der die Zugangsdaten per E-mail versendet werden. Es geht daraus deutlich hervor, welche Nebenkosten bereits im Preis enthalten sind, und welche noch zusätzlich vor Ort zu entrichten sind.
§ 4 Kaution
Vacasol oder seine lokalen Partner vor Ort sind zur Einforderung einer Sicherheitskaution berechtigt, die entweder bereits mit der 2. Rate eingezogen wird, oder spätestens bei Schlüsselübergabe zu zahlen ist. Diese Kaution dient der Sicherheit zur Deckung der Mieterverpflichtungen, und wird spätestens 14 Tage (in der Hauptsaison bis zu 4 Wochen) nach Abreise zurück überwiesen, wenn die Kontrolle der Ferienunterkunft zufrieden stellend durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie, dass Sie meistens vor Ort im Büro oder in der Ferienunterkunft ein Informationsblatt mit Ihren Kontoinformationen ausfüllen müssen, damit die Kaution auf Ihr Konto überwiesen werden kann. Generell gilt, dass Nebenkosten für Wasser-, Strom- und Telefonverbrauch vor Ort bei Abreise zu zahlen sind. Lesen Sie mehr unter § 10.
§ 5 Personenanzahl
Die Ferienunterkunft darf nur mit der in der Beschreibung genannten maximalen Personenanzahl bewohnt werden. Bei eventuellem Zweifel über die maximale Personenanzahl informiert die Hausbeschreibung im Internet www.vacasol.de oder der Mietausweis. Kinder unter 2 Jahre, die über die zugelassene Anzahl der Personen mitgenommen werden, müssen bei Vacasol in jedem Falle bei Buchung angefragt werden. Ebenso muss die Mitnahme von mehr als einem Haustier bei Vacasol bei Buchung in jedem Falle angefragt werden.
§ 6 Reinigung und Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand zu verlassen. Mängel an der Reinigung werden nach Ermessen des Vermieters zu Lasten des Mieters behoben. Eine Endreinigung kann bei Vacasol oder vor Ort bei Schlüsselübergabe gegen ein Entgelt bestellt werden.
Der Mieter ist während seiner Mietperiode für die Einrichtung verantwortlich. Schäden, die während der Mietperiode entstehen, müssen umgehend der Schlüssel- oder Kontaktadresse vor Ort mitgeteilt werden. Diese Schäden werden im Rahmen des Möglichen noch während des Aufenthaltes behoben und abgerechnet. Nicht mitgeteilte Schäden werden nach Abreise auf Kosten des Mieters behoben.
Vacasol ist nicht gegen Personen- oder Sachschäden versichert, die während der Mietperiode dem Mieter entstehen. Vacasol bietet allen Kunden eine Mieterschutzversicherung an, die Sachschäden am Ferienobjekt ohne Selbstbeteiligung deckt. Lesen Sie mehr unter § 14.
§ 7 Umbuchung/Änderung des Mietvertrages
Eine Umbuchung kann gegen eine Gebühr von € 65,- bis 60 Tage vor Anreise geschehen. Spätere Änderungen werden als Stornierung betrachtet, und unterliegen den Bedingungen des §9.
§ 8 Stornierung des Mietvertrages
Der Mieter kann den Mietvertrag bis zum Tage der Anreise stornieren. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform, entweder per Email an info@vacasol.dk, oder per Telefax an 0045 3955 1205, oder per Post an Vacasol, Frederiksborggade 50, DK 1360 Kopenhagen K.
Gültig ist das Eingangsdatum bei Vacasol.
Die Stornierung des Vertrages erfolgt nach folgenden Bedingungen und Gebührenerhebung:
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Bis 60 Tage vor vertraglichem Reiseantritt 20% des reinen Mietpreises,
jedoch mindestens € 65,-
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59-42 Tage vor vertraglichem Reiseantritt 50% des reinen Mietpreises,
jedoch mindestens € 90,-
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41 Tage bis vertraglicher Reiseantrittstag (no show*) 100% des reinen Mietpreises
Weniger als 42 Tage bis zum vertraglichen Reiseantrittstag (no show*) 100% des reinen Mietpreises
*No show: Ist am vereinbarten Anreisetag keine Anreise bis spätestens 24 Uhr erfolgt, und wird die Schlüsselübergabestelle darüber seitens des Mieters nicht informiert, wird dieses als No Show betrachtet, und kommt einer Stornierung des gesamten Mietvertrages gleich.
§ 9 Preisänderungen
Vacasol ist berechtigt, die Miete anteilig zu ändern, sofern neue Steuern oder Gebühren eingeführt werden oder Wechselkurse sich ändern. Preiserhöhungen, als Folge der angegebenen Umstände, dürfen nicht mehr als 10% des Mietpreises betragen und müssen dem Mieter spätestens 14 Tage vor Abreise mitgeteilt werden.
§ 10 Reklamationen
Reklamationen wegen Fehlern, Mängeln oder Schäden an der Ferienunterkunft sind der Schlüssel- oder Kontaktadresse unverzüglich nach Ankunft mitzuteilen. Sollte es wider Erwarten nicht zu einer einvernehmlichen Lösung vor Ort kommen, ist Vacasol darüber spätestens 48 Stunden nach Beginn der Mietzeit schriftlich oder telefonisch zu informieren. Vacasol ist eine angemessene Frist zur Untersuchung von Fehlern und zur Behebung von Mängeln und Schäden einzuräumen.
Wenn ein Fehler, Mangel oder Schaden nicht zufrieden stellend repariert werden kann, muss eine schriftliche Beschwerde bei Vacasol, spätestens 10 Tagen nach Ende der Mietzeit, eingereicht werden. Mangelhafte Reinigung ist ausschließlich ein Sachverhalt zwischen Mieter und Schlüsselhalter (dem Eigentümer oder seinem Vertreter) und muss unmittelbar nach Bezug der Ferienunterkunft mitgeteilt werden. Im entgegengesetzten Fall haftet der Mieter für eventuelle Mängel und Schäden lt. § 6.
Wenn der Mieter entscheidet die Ferienunterkunft, ohne Vacasol zu unterrichten, zu verlassen und somit Vacasol keine angemessenen Frist einräumt, um alle Fehler, Mängel oder Schäden zu beheben, gibt, kann kein Anspruch auf Entschädigung gestellt werden.
Vacasol und deren Partner übernehmen keine Verantwortung für etwaige Änderungen oder Bedingungen, die sich nicht direkt auf die Ferienunterkunft beziehen (z.B. Badeverhältnisse, lokale Steuern, Schließung von Restaurants, etc.). Des Weiteren wird bei Verringerung des Aufenthaltes durch schlechtes Wetter, Lärm von Baustellen, Gerüchen aus umliegenden Bauernhöfen, Verkehr u. Ä., Insekten usw., keine Verantwortung übernommen.
§ 11 Änderungen des Mietvertrages
Änderungen des Mietvertrages sind Vacasol nur in Fällen gestattet, in denen Veränderungen auftreten, die nicht unmittelbar durch Vacasol selbst vorgenommen wurden. Dieses gilt für Umstände, die Vacasol bei Zustandekommen des Vertrages nicht bekannt waren. Vacasol ist verpflichtet, den Mieter über derartige Änderungen unverzüglich zu informieren. Sollten diese Änderungen zu wesentlichen Beeinträchtigungen für den Mieter führen, bietet Vacasol eine kostenlose Umbuchung in ein gleichwertiges Objekt oder kostenlose Stornierung des Mietvertrages an.
Wenn zu dem Zeitpunkt kein gleichwertiges Objekt angeboten werden kann, wird ein Objekt angeboten, das dem gebuchten Standard am besten entspricht. Entscheidet sich der Mieter für ein Objekt, das einen höheren Wert hat, ist er verpflichtet den Preisunterschied zu zahlen. Darüber hinaus können jedoch keine weiteren Erstattungsforderungen seitens des Mieters geltend gemacht werden.
Der Mietvertrag kann seitens Vacasol aufgrund von Force Majeure, Streik oder epidemischen Krankheiten u.Ä. gekündigt werden.
§ 12 Pflichten des Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, in dem auf dem Mietvertrag angegeben Zeitraum zur Ausgabe der Schlüssel, zu erscheinen oder eine direkte Vereinbarung mit dem Schlüsselbüro / Schlüsselhalter für einen späteren Zeitpunkt zu vereinbaren. Die Vereinbarung mit dem Schlüsselbüro muss spätestens innerhalb des Schlüsselausgabezeitraumes am Anreisetag gemacht werden. Der Mieter ist für eine sorgfältige und verantwortungsvolle Behandlung der Ferienunterkunft und des Hausrats verantwortlich, da der Mieter für alle Schäden, die er, Mitreisende, Gäste und Haustiere verursachen, haftet.
Die Schlüssel der Ferienunterkunft werden oft gegen evtl. Zahlung einer Kaution herausgegeben. Wenn die Ferienunterkunft in ordentlichem Stand hinterlassen wird und der Mieter dem Vermieter keine zusätzlichen Beträge schuldet, wird die Kaution am Ende der Mietzeit zurückgezahlt. Der Mieter haftet für Kosten und Schäden (siehe § 6), auch wenn der Betrag den Kautionsbetrag überschreitet.
Der Mieter ist verpflichtet die Ferienunterkunft in ordentlichem Zustand, ohne Abwasch und herumliegenden Abfall, zu verlassen, auch wenn für eine Endreinigung bezahlt wurde. Fundsachen können innerhalb von 2 Wochen nach der Rückkehr bei Vacasol angefragt werden.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Gericht in Frederiksberg, Kopenhagen, Dänemark.
§ 14 Versicherungen
Bei der Anmietung einer Ferienunterkunft durch Vacasol ist eine Reiserücktrittsversicherung bereits im Preis enthalten. Darüber hinaus bieten Vacasol und die Europäische Reiseversicherung zwei Arten von Zusatzversicherungen an. Beide Versicherungen sichern eine Zurückzahlung der Miete bei Erkrankung, Unfallverletzung oder Todesfall. Beachten Sie, dass Versicherungen im Zusammenhang mit dem Urlaub gebucht werden müssen und nicht nachträglich erworben werden können.
Reiserücktrittsversicherung (RRV)
Alle unsere Mietpreise beinhalten eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass Sie wegen Erkrankung, Unfallverletzung oder Todesfall gezwungen sind Ihre Ferienunterkunft zu stornieren.
Der Versicherungsschutz deckt bis an den Tag vor dem Antreten der Mietzeit, wenn der Versicherte am Anreisetag (erster Tag der Mietzeit), infolge von Tod, schwerem Unfall oder einer akuten Erkrankung, Brand oder Einbruch, von dem Mieter oder Mitreisenden, seiner/m Ehefrau/Ehemann, Kinder, Geschwister oder Eltern betroffen sind, nicht in die Ferienunterkunft einziehen kann und dies Vacasol spätestens bis 12.00 Uhr mittags am Tag vor Beginn der Mietzeit mitgeteilt hat.
Die Reiserücktrittsversicherung deckt keine Einzelpersonen, die wegen Krankheit o.a. nicht teilnehmen können, aber der Mietvertrag trotzdem angetreten wird. Im Falle von Erkrankung muss Vacasol ein ärztliches Gutachten, spätestens 48 Stunden nach Mietzeitbeginn zu Händen sein, damit eine Rückerstattung vorgenommen werden kann.
Bei Brand und Einbruch muss ein Polizeibericht oder eine ähnliche Dokumentation eingereicht werden. Die Kosten des Nachweises trägt der Mieter. Vacasol behält sich das Recht zur Durchführung weiterer Untersuchungen durch einen eigenen Arzt vor. Wird der Mietvertrag nicht angetreten oder vorzeitig beendet gelten die Mietbedingungen. Eine Stornierung gilt als erfolgt, wenn eine schriftliche Mitteilung empfangen wird.
Urlaubs-Vollschutz-Paket (UVP)
Haben Sie eine Ferienunterkunft gemietet, aber müssen den Urlaub wegen Erkrankung, Unfallverletzung oder Todesfall bei Ihnen oder Ihren Angehörigen absagen oder abbrechen, dann deckt die Versicherung den Anteil der Miete, der Vacasol laut Mietvertrag zusteht - bei Abbruch wird die Miete für nicht in Anspruch genommene Tage zurückerstattet. Der Abbruch des Mietvertrages muss Vacasol bis 12.00 Uhr mittags bekannt sein, damit die Versicherung ab dem folgenden Tag deckt. In Bezug auf die Dokumentation, etc. gelten die gleichen Regeln wie bei der Reise-Rücktrittsversicherung. Die Versicherung deckt auch eventuelle Schäden am Hausrat.
Mehr zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen und unter Versicherungspreise
§ 15 Vorbehalte
Vacasol behält sich das Recht vor Preise und Sonderangebote zu variieren und Änderungen auf der Internetseite vorzunehmen. Des Weiteren übernimmt Vacasol keine Haftung für Tippfehler auf der Internetseite oder fehlerhafte Informationen durch Partner von Vacasol.
§ 16 Specielle Regelungen für bestimmte Regionen in Dänemark
Hvide Sande
Bei einer Belegung des Ferienhauses mit nur zwei Personen bei Minimum einer Woche Aufenthalt mit Samstagsanreise gibt es bei einer Reihe von Objekten in Hvide Sande einen Rabatt von 25%. Die Personenanzahl beinhaltet alle Personen über 2 Jahre. Bei Besuch, der übernachtet, oder bei Ankunft von mehr als 2 Personen verfällt dieser Rabatt, und es wird der normale Mietpreis für die gesamte Periode fällig. Stichprobenbesuche sind dem Servicepersonal vor Ort vorbehalten.
Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn diese vorher angemeldet wurden, und nur in der zugelassenen Anzahl, die der Beschreibung des Objektes entnommen werden kann.
Bei Häusern mit Swimmingpool und anderen ausgewählten Objekten kann eine Kaution von DKK 1100,- erhoben werden.
Jammerbugten und Thy
Für Jugendgruppen von vier und mehr Personen ist eine Altersgrenze von 26 Jahren vorgeschrieben. Stichprobenbesuche sind dem Servicepersonal vor Ort vorbehalten.
Die Altersgrenze gilt nicht für 1-3 Jugendliche in Begleitung der Eltern, oder für junge Paare.
Kalundborg und Odsherred
Für die Mitnahme eines Haustieres wird eine Gebühr von DKK 100,- erhoben.
Odder
Ein eventuell vorhandenes Boot oder Kanu im Ferienhaus ist nicht im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, es geht ausdrücklich aus der Beschreibung hervor.